Fragen und Antworten
Für die Motorradklassen A1 gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, für Klasse A2 von 18 Jahren und für die Klasse A je nach Leistung bzw. bestehendem Führerschein ein Mindestalter von 20 – 24 Jahren. Für die Klasse A gilt bei Direkteinstieg, das heißt ohne den vorherigen Erwerb einer niedrigeren Führerscheinklasse und damit ohne jegliche praktische Fahrerfahrung auf weniger leistungsfähigen Maschinen ein Mindestalter von 24 Jahren.
Für die Klassen A2 und B gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, wobei man im Rahmen des „Begleitenden Fahrens“ Fahrzeuge der Klasse B schon ab 17 Jahren führen darf.