Die Klassen A1, A2 und A beinhalten alle zwei-, drei- und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge und Krafträder mit ihren je nach Klasse unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, maximalem Hubraum und der Nenndauer- bzw. Motorleistung.
Die Klasse B beschreibt die Fahrerlaubnis für PKWs (auch mit Anhänger), die eine maximale Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten, die höhere Klasse BE ein solches Fahrzeug in Kombination mit einem Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers dann zwischen mehr als 750 kg bis maximal 3.500 kg liegen darf. Auch der Führerschein für ausschließlich automatisch schaltbare Fahrzeuge ist in dieser Führerscheinklasse inbegriffen. Die Unterklasse BF17 beschreibt den Führerschein für begleitetes Fahren.