Fragen und Antworten
Es gibt in den Klassen A1, A2, A und B generell eine Probezeit beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis. Diese dauert in der Regel zwei Jahre an. Während dieser Zeit gelten besondere Regeln, das heißt, solltest Du mit einem Verkehrsdelikt auffällig werden, wird ggf. eine Nachschulung fällig. Im Anschluss wird die Probezeit dann um zwei weitere Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert.