Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestandteil der Ausbildung
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen oder digitalen Ausbildungsvertrages.
Vertragsabschluss & Bestätigung
Die Anmeldung zum Fahrausbildung kann online oder in der Filiale erfolgen.
- Bei einer Online-Anmeldung:
Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig anmelden“ gibt der Fahrschüler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Ausbildungsvertrags ab. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Fahrschüler eine Bestätigung per E-Mail mit den Vertragsdetails. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Eingang abzulehnen, insbesondere wenn technische Fehler (z. B. offensichtliche Preis- oder Systemfehler) vorliegen. In diesem Fall wird der Fahrschüler unverzüglich informiert. Ohne ausdrückliche Ablehnung innerhalb dieser Frist gilt die Anmeldung als angenommen, und der Vertrag kommt zustande.
- Bei Anmeldung in der Filiale:
Der Vertrag kommt mit Unterschrift des Fahrschülers oder/und gesetzlichen Vertreters zustande. Eine Kopie des Vertrages wird per E-Mail versendet.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsverordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von achtzehn Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
2. Entgelte/Preisaushang
3. Grundbetrag und Leistungen
Entgelt für Fahrstunden und Leistungen
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunden vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
5. Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit gekündigt werden. Die Fahrschule kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler:
a) trotz Aufforderung ohne triftigen Grund nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder diese um mehr als drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt,
d) sich gegenüber Fahrlehrern, anderen Fahrschülern oder Mitarbeitern der Fahrschule respektlos, beleidigend oder aggressiv verhält.
Textform der Kündigung
Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
6. Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung vor Beginn der theoretischen Ausbildung erfolgt;
b) 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb von sechs Wochen nach Ausbildungsbeginn erfolgt;
c) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung später als sechs Wochen nach Ausbildungsbeginn erfolgt.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
7. Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule.
Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
Ausfallgebühren für Theoriestunden
Fahrschüler haben die Möglichkeit, gebuchte Theoriestunden bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abzusagen. Die Absage kann entweder über den in der Terminbestätigungs-E-Mail enthaltenen Button „Absagen“ oder per E-Mail an support@fuehrerscheinmacher.de erfolgen. Erfolgt eine Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Fahrschüler nicht zur vereinbarten Unterrichtsstunde, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 29,00 EUR pro Unterrichtsthema fällig. Ausnahmen von dieser Regelung werden ausschließlich aus Kulanz und nur bei nachgewiesenen medizinischen Notfällen oder einem Krankenhausaufenthalt gewährt. In solchen Fällen wird einmalig eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines ortsansässigen Arztes akzeptiert, sofern diese am gleichen Tag der ausgefallenen Theoriestunde per E-Mail an support@fuehrerscheinmacher.de übermittelt wird. Andere Gründe, selbstverfasste Entschuldigungen oder Atteste ohne medizinische Notwendigkeit können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Es liegt in der Eigenverantwortung des Fahrschülers, gebuchte Theoriestunden eigenständig in seinem Kalender zu vermerken. Pünktliches Erscheinen zu den Theoriestunden ist zwingend erforderlich, da gesetzliche Mindestanwesenheitszeiten vorgeschrieben sind. Eine Teilnahme am Unterricht ist bei Verspätung nicht mehr möglich. Verspätungen aufgrund von Verkehrsstörungen, verspäteten öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen persönlichen Umständen werden nicht als Entschuldigungsgrund akzeptiert. In diesen Fällen wird die versäumte Unterrichtsstunde als Ausfall gewertet und entsprechend mit der festgelegten Ausfallgebühr berechnet.
Ausfallgebühren für Praxisfahrstunden
Fahrschüler können gebuchte Praxisfahrstunden bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Fahrschüler nicht zur vereinbarten Fahrstunde, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 75 % des regulären Fahrstundenentgelts berechnet. Ausnahmen von dieser Regelung werden ausschließlich aus Kulanz und nur bei nachgewiesenen medizinischen Notfällen oder einem Krankenhausaufenthalt gewährt. In solchen Fällen wird einmalig eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines ortsansässigen Arztes akzeptiert, sofern diese am gleichen Tag der ausgefallenen Fahrstunde per E-Mail an support@fuehrerscheinmacher.de übermittelt wird. Andere Entschuldigungen, selbstverfasste Begründungen oder nicht ausdrücklich genannte Gründe können nicht berücksichtigt werden. Der Fahrlehrer wartet am vereinbarten Treffpunkt maximal 15 Minuten auf den Fahrschüler. Sollte es zu einer Verspätung kommen, ist der Fahrlehrer unverzüglich telefonisch darüber zu informieren. Erfolgt innerhalb der Wartezeit keine telefonische Benachrichtigung, gilt die Fahrstunde nach Ablauf der 15 Minuten als ausgefallen, und die entsprechende Ausfallgebühr wird fällig.
8. Ausschluss vom Unterricht
a) wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
Ausfallentschädigung
Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung 75% des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
9. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
10. Pflichten der Fahrschüler/Teilnehmer sowie der Fahrschule
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dies ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
11. Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.
12. Gerichtsstand
13. DATAPART Factoring GmbH
14. Abrechnung mit DATAPART
Hinweis zum Datenschutz DATAPART:
Hinweis zur Transparenz-Info DATAPART:
15. Digitale Vertragsunterzeichnung und elektronische Kommunikation
Der Online-Vertrag zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler kann elektronisch abgeschlossen werden. Hierzu genügt die Zustimmung des Fahrschülers durch eine digitale Unterschrift oder eine andere nachweisbare elektronische Bestätigung.
Die elektronische Unterschrift kann in folgender Form erfolgen:
a) Eine auf einem Touchscreen oder per Maus gezeichnete Unterschrift,
b) Eine Bestätigung über ein digitales Signaturverfahren (z. B. per E-Mail-TAN oder DocuSign),
c) Eine sonstige digitale Signatur, die den Nachweis der Zustimmung ermöglicht.
d) Die Fahrschule bestätigt den Vertragsabschluss durch eine eigene digitale oder physische Unterschrift.
Der unterzeichnete Vertrag wird dem Fahrschüler in digitaler Form (z. B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt und gilt als gültiger Vertragsnachweis. Der Fahrschüler erklärt sich damit einverstanden, dass alle vertraglichen Mitteilungen und Dokumente digital übermittelt werden dürfen, sofern nicht eine gesetzliche Schriftform erforderlich ist.
16. Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle