Fragen und Antworten
Wenn Du bei der praktischen oder theoretischen Prüfung durchgefallen bist, kannst Du die jeweilige Prüfung nach einer Wartezeit von 14 Tagen wiederholen. Die früher geltende Wartezeit von drei Monaten gilt nicht mehr.
Wenn Du bei der praktischen oder theoretischen Prüfung durchgefallen bist, kannst Du die jeweilige Prüfung nach einer Wartezeit von 14 Tagen wiederholen. Die früher geltende Wartezeit von drei Monaten gilt nicht mehr.